Berichtigungen
In Ausnahmefällen kann ein Bebauungsplan auch dann aufgestellt werden, wenn er von den Darstellungen des Flächennutzungsplans abweicht – und das noch bevor dieser angepasst wird. Die rechtliche Grundlage hierfür bieten § 13a Absatz 2 Nummer 2 und § 13b Baugesetzbuch (BauGB). Nach Abschluss des Verfahrens wird der Flächennutzungsplan mittels Beschluss der Verbandsversammlung redaktionell berichtigt.
Für den Flächennutzungsplan 2030 wurden noch keine Berichtigungen durch die Verbandsversammlung beschlossen.
Kontakt
Nachbarschaftsverband Karlsruhe, Planungsstelle
Kaiserallee 4
76133 Karlsruhe
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