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Öffentliche Bekanntmachungen 2023

Öffentlichen Bekanntmachungen des Jahres 2023 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe.

 

15. Januar bis 16. Februar 2024

Einzeländerungsverfahren:
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch werden Sie frühzeitig über Planungsziele, mögliche Alternativen und die voraussichtlichen Auswirkungen zu folgender Einzeländerung des Flächennutzungsplans 2030 informiert. Innerhalb eines Monats haben Sie die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Weitere Informationen finden Sie im Bekanntmachungstext:

ET-Feuerwehr Schöllbronn in Ettlingen-Schöllbronn 1,91 MB (PDF)

(Sonderbaufläche in Gemeinbedarfsfläche und Wohnbaufläche sowie Wohnbaufläche in Sonderbaufläche)

Frühzei­tige Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung zu Ein­ze­l­än­de­run­gen des Flächen­nut­zungs­pla­nes 2030 des Nach­bar­schafts­ver­ban­des Karlsruhe

Folgende Änderungs­ver­fah­ren für den Flächen­nut­zungs­plan 2030 sind vorgesehen:

ET-Feuerwehr Schöllbronn in Ettlingen-Schöllbronn 1,91 MB (PDF) (Sonderbaufläche in Gemeinbedarfsfläche und Wohnbaufläche sowie Wohnbaufläche in Sonderbaufläche)

Zur frühzei­ti­gen Unter­rich­tung über die allge­mei­nen Ziele und Zwecke der Planung und ihrer voraus­sicht­li­chen Auswir­kun­gen ­ge­mäß § 3 Absatz 1 des Bauge­setz­bu­ches (BauGB) werden die Un­ter­la­gen in der Zeit vom 15. Januar 2024 bis ein­schließ­lich 16. Februar 2024 hier veröf­fent­licht.

Die Unterlagen können im genannten Zeitraum auch während der Dienst­stun­den, montags bis freitags von 8:30 bis 15:30 Uhr, bei der

Planungs­stelle des Nachbar­schafts­ver­ban­des Karlsruhe, Kaise­r­al­lee 4, 76133 Karlsruhe, 2. OG Zimmer 245 (Of­fen­la­ge­raum),

eingesehen und bei Bedarf erörtert werden. Darüber hinaus sind die Plangrund­la­gen auch in der betrof­fe­nen ­Ver­wal­tung in Ettlingen ausgelegt.

 

 

 

15. Januar bis 16. Februar 2024

Einzeländerungsverfahren:
Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch können Sie den Planentwurf, die Begründung und den Umweltbericht zu folgenden Einzeländerungen des Flächennutzungsplans 2030 einsehen. Innerhalb eines Monats haben Sie die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Weitere Informationen finden Sie im Bekanntmachungstext:

"Biogasanlage Eiswiese" in Ettlingen
"Nußbaumhecken" in Linkenheim-Hochstetten
"Mischgebiet Schnellermühle" in Pfinztal-Berghausen
"Photovoltaik-Freiflächenanlage Deponie Biesel" in Rheinstetten-Mörsch
"Haus der Gesundheit" in Stutensee-Friedrichstal

Veröf­fent­li­chung des Entwurfs der Einze­l­än­de­rung des Flä­chen­nut­zungs­pla­nes 2030 des Nachbar­schafts­ver­ban­des Karls­ru­he nach § 3 Absatz 2 Bauge­setz­buch (BauGB)

Die Verbands­ver­samm­lung des Nachbar­schafts­ver­ban­des Karls­ru­he hat in ihrer Sitzung am 13. November 2023 die Veröf­fent­li­chung ­der Entwürfe der neuen Darstel­lun­gen des Flächen­nut­zungs­pla­nes nach BauGB für folgende Bereiche beschlos­sen:

ET-VE-E002 „Biogasanlage Eiswiese“ in Ettlingen 469 KB (PDF) (Grünfläche in Fläche für Ver- und Entsorgung)

LH- Nußbaumhecken in Linkenheim-Hochstetten 345 KB (PDF)(Grünfläche in Gewerbe- und Wohnbaufläche)

PF-M-E001 „Mischgebiet Schnellermühle“ in Pfinztal-Berghausen 427 KB (PDF) (gewerbliche Baufläche in gemischte Baufläche)

RH-VE-E001 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Deponie Biesel“ in Rheinstetten-Mörsch 466 KB (PDF) (Fläche für Ver- und Entsorgung - Abfall in Fläche für Ver- und

ST-W-E001 „Haus der Gesundheit“ in Stutensee-Friedrichstal (PDF, 347 KB) 347 KB (PDF)(Landwirtschaft in Wohnbaufläche)

Die Einze­l­än­de­run­gen werden mit Umwelt­be­richt mit den Aussa­gen zu den Schutz­gü­tern Mensch/­Ge­sund­heit, Boden und Fläche, Wasser, Klima/Luf­t­hy­giene, Tier/­Pflan­zen/­bio­lo­gi­sche Vielfalt, Land­schafts­bild und Kultur/Sach­gü­ter sowie relevan­ten ­Stel­lung­nah­men zu diesen Belangen (Stel­lung­nah­men der a­ner­kann­ten Natur­schutz­ver­bän­de), gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in der Zeit vom 15. Januar 2024 bis einschließ­lich 16. Februar 2024 hier veröf­fent­licht. Die Unterlagen können im ge­nann­ten Zeitraum auch während der Dienst­stun­den, montags bis frei­tags von 8:30 bis 15:30 Uhr, bei der

Planungs­stelle des Nach­bar­schafts­ver­ban­des Karlsruhe, Kaise­r­al­lee 4, 76133 ­Karls­ruhe, 2. OG Zimmer 245 (Offen­la­ge­raum),

zur Einsicht ­aus­ge­legt. Darüber hinaus sind die Plangrund­la­gen auch in den be­trof­fe­nen Verwal­tun­gen in Ettlingen, Linkenheim-Hochs­tet­ten, Pfinztal, Rheins­tet­ten und Stutensee ausgelegt.

Stel­lung­nah­men zu den beabsich­tig­ten Einze­l­än­de­run­gen des Flä­chen­nut­zungs­pla­nes können während der Ausle­gungs­frist bei der

Pla­nungs­stelle des NVK (Nachbar­schafts­ver­band Karlsruhe, Kaise­r­al­lee 4, 76133 Karlsruhe oder unter )

vorge­bracht wer­den. Verspätet eingehende Stellung­nah­men können bei der Be­schluss­fas­sung über die Änderungen des Flächen­nut­zungs­pla­nes un­be­rück­sich­tigt bleiben. Ergänzend wird darauf hinge­wie­sen, dass eine Verei­ni­gung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer. 2 des Umwelt-Rechts­be­helfs­ge­set­zes (UmwRG) in einem Rechts­be­helfs­ver­fah­ren nach § 7 Absatz 2 des UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwen­dun­gen ausge­schlos­sen ist, die sie im Rahmen der Veröf­fent­li­chungs­frist nicht oder nicht recht­zei­tig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen ­kön­nen.

 

 

 

 

5. August 2023

Einzeländerungsverfahren:
Erfolgreich abgeschlossen

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat nachfolgende von der Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbands beschlossene Einzeländerung des Flächennutzungsplans 2030 gemäß § 6 Baugesetzbuch genehmigt:

"Lebensmittelmarkt Grünwettersbach" in Karlsruhe

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat am 1. Juni 2023 die in der Sitzung der Verbandsversammlung am 14. November 2022 beschlossene Einzeländerung des Flächennutzungsplanes 2030 für den Bereich des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe gemäß § 6 Baugesetzbuch genehmigt:

KA-S-E001 – „Lebensmittelmarkt Grünwettersbach“ in Karlsruhe

Durch diese Bekanntmachung wird die Einzeländerung des Flächennutzungsplanes wirksam. Der Plan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung können während der Dienststunden, 8:30 bis 15:30 Uhr, bei der

Planungsstelle des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe, Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe, 2. OG Zimmer 246,

eingesehen werden. Darüber hinaus sind die Unterlagen auch im Internet einsehbar unter: www.nachbarschaftsverbandkarlsruhe.de

Hinweis Heilungsvorschriften:
Unbeachtlich werden
1. eine etwaige Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,
wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Nachbarschaftsverband Karlsruhe geltend gemacht werden; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Ettlingen, 5. August 2023

Johannes Arnold
Ober­bür­ger­meis­ter der Stadt Ettlingen, Vorsitzender des NVK


 
 

 

 

19. Juni bis 21. Juli 2023

Einzeländerungsverfahren:
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch werden Sie frühzeitig über Planungsziele, mögliche Alternativen und die voraussichtlichen Auswirkungen zu folgenden Einzeländerungen des Flächennutzungsplans 2030 informiert. Innerhalb eines Monats haben Sie die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Weitere Informationen finden Sie im Bekanntmachungstext:

"Biogasanlage Eiswiese" in Ettlingen
"Mischgebiet Schnellermühle" in Pfinztal-Berghausen
"Photovoltaik-Freiflächenanlage Deponie Biesel" in Rheinstetten-Mörsch
"Haus der Gesundheit" in Stutensee-Friedrichstal

Frühzei­tige Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung zur Ein­ze­l­än­de­rung des Flächen­nut­zungs­plans 2030 des Nachbar­schafts­ver­ban­des Karlsruhe ge­mäß § 3 Abs. 1 des Bauge­setz­bu­ches (BauGB)

Folgende Änderungs­ver­fah­ren für den Flächen­nut­zungs­plan 2030 sind vorgesehen:

ET-VE-E002 „Biogasanlage Eiswiese“ in Ettlingen 438 KB (PDF)

PF-M-E001 „Mischgebiet Schnellermühle“ in Pfinztal-Berghausen 423 KB (PDF)

RH-VE-E001 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Deponie Biesel“ in Rheinstetten-Mörsch 438 KB (PDF)

ST-W-E001 „Haus der Gesundheit“ in Stutensee-Friedrichstal 341 KB (PDF)

Zur frühzeitigen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und ihrer voraussichtlichen Auswirkungen gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) können die Unterlagen in der Zeit vom 19. Juni 2023 bis ein­schließ­lich 21. Juli 2023 während der Dienststunden, montags bis donnerstags von 8:30 bis 15:30 Uhr und freitags von 8:30 bis 13:00 Uhr, bei der

Planungsstelle des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe, Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe, 2. OG Zimmer 245 (Offen­la­ge­raum),

eingesehen und bei Bedarf erörtert werden. Darüber hinaus sind die Plangrundlagen auch in den betroffenen Verwaltungen in Ettlingen, Pfinztal, Rheinstetten und Stutensee ausgelegt. Die Einzeländerungen des Flächennutzungsplanes sind für die Zeit der Offenlage im Internet unter der folgenden Adresse einsehbar: www.nachbarschaftsverband-karlsruhe.de

Beiträge zu den beabsichtigten Einzeländerungen des Flächennutzungsplanes können während der Auslegungszeit bei der

Planungsstelle des NVK (Nachbarschaftsverband Karlsruhe, Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe oder unter ) vorgebracht werden.

 

 

 

19. Juni bis 21. Juli 2023

Einzeländerungsverfahren:
Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch können Sie den Planentwurf, die Begründung und den Umweltbericht zu folgenden Einzeländerungen des Flächennutzungsplans 2030 einsehen. Innerhalb eines Monats haben Sie die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Weitere Informationen finden Sie im Bekanntmachungstext:

"Photovoltaikfreiflächenanlage Hagbruch" in Ettlingen (Kernstadt) und Bruchhausen
"Am Talberg" in Karlsbad – Spielberg

Öffentliche Auslegung der Einzeländerung des Flächennutzungsplanes 2030 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe hat in ihrer Sitzung am 15. Mai 2023 die öffentliche Auslegung der neuen Darstellungen des Flächennutzungsplanes nach BauGB für folgende Bereiche beschlossen:

ET-VE-E001 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Hagbruch“ in Ettlingen 788 KB (PDF)

Synopse ET-VE-E001 Photovoltaikfreiflächenanlage Hagbruch_frühzeitig 263 KB (PDF)

KB-S-E001 „Am Talberg“ in Karlsbad-Spielberg 457 KB (PDF)

Synopse KB-S-E001 „Am Talberg“ in Karlsbad-Spielberg_frühzeitig 593 KB (PDF)

Die Einzeländerungen werden mit Umweltbericht mit den Aussagen zu den Schutzgütern Mensch/Gesundheit, Boden und Fläche, Wasser, Klima/Lufthygiene, Tier/Pflanzen/ biologische Vielfalt, Landschaftsbild und Kultur/Sachgüter sowie relevanten Stellungnahmen zu diesen Belangen (Stellungnahmen der anerkannten Naturschutzverbände), gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 19. Juni 2023 bis einschließlich 21. Juli 2023 während der Dienststunden, montags bis donnerstags von 8:30 bis 15:30 Uhr und freitags von 8:30 bis 13:00 Uhr, bei der

Planungsstelle des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe, Kaiseralallee 4, 76133 Karlsruhe, 2. OG Zimmer 245 (Offenlageraum),

zur Einsicht ausgelegt. Darüber hinaus sind die Plangrundlagen auch in den betroffenen Verwaltungen in Ettlingen und Karlsbad ausgelegt. Die Einzeländerungen des Flächennutzungsplanes sind für die Zeit der Offenlage im Internet unter der folgenden Adresse einsehbar: www.nachbarschaftsverbandkarlsruhe.de

Stellungnahmen zu den beabsichtigten Einzeländerungen des Flächennutzungsplanes können während der Auslegungsfrist bei der

Planungsstelle des NVK (Nachbarschaftsverband Karlsruhe, Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe oder unter info@nachbarschaftsverband-karlsruhe.de)

vorgebracht werden. Verspätet eingehende Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderungen des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des
UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 

6. März bis 6. April 2023

Einzeländerungsverfahren:
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeligung

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch werden Sie frühzeitig über Planungsziele, mögliche Alternativen und die voraussichtlichen Auswirkungen zu folgenden Einzeländerungen des Flächennutzungsplans 2030 informiert. Innerhalb eines Monats haben Sie die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Weitere Informationen finden Sie im Bekanntmachungstext:

"Photovoltaik-Freiflächenanlage Hamberg" in Karlsbad-Spielberg
"Am Talberg" in Karlsbad-Spielberg

Frühzei­tige Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung zur Ein­ze­l­än­de­rung des Flächen­nut­zungs­plans 2030 des Nachbar­schafts­ver­ban­des Karlsruhe ge­mäß § 3 Abs. 1 des Bauge­setz­bu­ches (BauGB)

Folgende Änderungs­ver­fah­ren für den Flächen­nut­zungs­plan 2030 sind vorgesehen:

 

KB-VE-E001 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Hamberg“ in Karlsbad - Spielberg 363 KB (PDF)

KB-S-E001 „Am Talberg“ in Karlsbad – Spielberg 449 KB (PDF)

Zur frühzei­ti­gen Unter­rich­tung über die allge­mei­nen Ziele und Zwecke der Planung und ihrer voraus­sicht­li­chen Auswir­kun­gen ­ge­mäß § 3 Abs. 1 des Bauge­setz­bu­ches (BauGB) können die Un­ter­la­gen in der Zeit vom 6. März 2023 bis ein­schließ­lich 6. April 2023 während der Dienst­stun­den, 8:30 bis 15:30 Uhr,bei der

Planungs­stelle des Nach­bar­schafts­ver­ban­des Karlsruhe, Kaise­r­al­lee 4, 76133 ­Karls­ruhe, 2. OG Zimmer 245 (Offen­la­ge­raum),

eingesehen und bei Bedarf erörtert werden. Darüber hinaus sind die Plangrund­la­gen auch in der Verwaltung in Karlsbad ausgelegt. Die Ein­ze­l­än­de­run­gen des Flächen­nut­zungs­pla­nes sind für die Zeit der Of­fen­lage im Internet unter der folgenden Adresse einsehbar: www.nachbar­schafts­ver­band-karlsruhe.de

Beiträge zu den beabsich­tig­ten Einze­l­än­de­run­gen des Flä­chen­nut­zungs­pla­nes können während der Ausle­gungs­zeit bei der

Pla­nungs­stelle des NVK (Nach­bar­schafts­ver­band Karlsruhe, Kaise­r­al­lee 4, 76133 Karlsruhe oder unter ­in­fo@nach­bar­schafts­ver­band-karlsruhe.de)

vorge­bracht werden.

 

 

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