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Öffentliche Bekanntmachungen 2022

Öffentlichen Bekanntmachungen des Jahres 2022 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe.

 

21. November bis 23. Dezember 2022

Einzeländerungsverfahren:
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch werden Sie frühzeitig über Planungsziele, mögliche Alternativen und die voraussichtlichen Auswirkungen zu folgenden Einzeländerungen des Flächennutzungsplans 2030 informiert. Innerhalb eines Monats haben Sie die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Weitere Informationen finden Sie im Bekanntmachungstext:

"Nussbaumhecken" in Linkenheim-Hochstetten
"Photovoltaikfreiflächenanlage Hagbruch" in Ettlingen Kernstadt und Bruchhausen

Frühzei­tige Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung zur Ein­ze­l­än­de­rung des Flächen­nut­zungs­plans 2030 des Nachbar­schafts­ver­ban­des Karlsruhe ge­mäß § 3 Absatz 1 des Bauge­setz­bu­ches (BauGB)

Folgendes Änderungs­ver­fah­ren für den Flächen­nut­zungs­plan 2030 ist vorgesehen:

LH-Nussbaum­he­cken in Linkenheim-Hochs­tet­ten 349 KB (PDF)


ET-VE-E001 - "Photo­vol­taik­frei­flä­chen­an­lage Hagbruch" in Ett­lin­gen Kernstadt und Bruch­hau­sen 574 KB (PDF)

Zur frühzei­ti­gen Unter­rich­tung über die allge­mei­nen Ziele und Zwecke der Planung und ihrer voraus­sicht­li­chen Auswir­kun­gen ­ge­mäß § 3 Absatz 1 des Bauge­setz­bu­ches (BauGB) können die Un­ter­la­gen in der Zeit vom 21. November 2022 bis ein­schließ­lich 23. Dezember 2022 während der Dienst­stun­den, Montag, Dienstag, Mittwoch von 9 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr, Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 13:30 bis 17 Uhr sowie Freitag von 9 bis 12 Uhr, bei der

Geschäfts­stelle des Nachbar­schafts­ver­ban­des im Planungs­am­t ­der Stadt Ettlingen, Schil­ler­straße 7-9 in 76275 Ettlingen im Foyer des dritten Oberge­schos­ses,

eingesehen und bei Bedar­f er­ör­tert werden. Darüber hinaus sind die Plangrund­la­gen auch in der Verwaltung in Linkenheim-Hochs­tet­ten ausgelegt. Die Ein­ze­l­än­de­run­gen des Flächen­nut­zungs­pla­nes sind für die Zeit der Of­fen­lage im Internet unter der folgenden Adres­se ein­seh­bar:
www.nachbar­schafts­ver­band-karlsruhe.de

Beiträge zu den beabsich­tig­ten Einze­l­än­de­run­gen des Flä­chen­nut­zungs­pla­nes können während der Ausle­gungs­zeit bei der

Ge­schäfts­stelle des NVK (Nach­bar­schafts­ver­band Karlsruhe, Schil­ler­straße 7 – 9, 76275 Ettlingen oder unter ­)

vorge­bracht werden.

 

 

7. Juni bis 8. Juli 2022

Einzeländerungsverfahren:
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch werden Sie frühzeitig über Planungsziele, mögliche Alternativen und die voraussichtlichen Auswirkungen zu folgenden Einzeländerungen des Flächennutzungsplans 2030 informiert. Innerhalb eines Monats haben Sie die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Weitere Informationen finden Sie im Bekanntmachungstext:

"Sportpark Untere Hub" in Karlsruhe-Durlach
"Grün­flä­che Sportpark Untere Hub" in Karls­ruhe-Durlach

Frühzei­tige Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung zur Ein­ze­l­än­de­rung des Flächen­nut­zungs­plans 2030 des Nachbar­schafts­ver­ban­des Karlsruhe ge­mäß § 3 Absatz 1 des Bauge­setz­bu­ches (BauGB)

Folgendes Änderungs­ver­fah­ren für den Flächen­nut­zungs­plan 2030 ist vorgesehen:

KA-S-E301 "Sportpark Untere Hub“, KA-Gf-E701 "Grünfläche Sportpark Untere Hub" in Karlsruhe-Durlach  0,98 MB (PDF)

Zur frühzei­ti­gen Unter­rich­tung über die allge­mei­nen Ziele und Zwecke der Planung und ihrer voraus­sicht­li­chen Auswir­kun­gen ­ge­mäß § 3 Absatz 1 des Bauge­setz­bu­ches (BauGB) können die Un­ter­la­gen in der Zeit vom 7. Juni 2022 bis ein­schließ­lich 8. Juli 2022 während der Dienst­stun­den, 8:30 bis 15:30 Uhr, bei der

Planungs­stelle des Nach­bar­schafts­ver­ban­des Karlsruhe, Lammstraße 7, 76133 ­Karls­ruhe, Zimmer D 117 (Offen­la­ge­raum),

eingesehen und bei Bedarf erörtert werden. Aufgrund der aktuellen pande­mi­schen ­Si­tua­tion wird dringend empfohlen, bei der Planungs­stelle des NVK im Stadt­pla­nungs­amt der Stadt Karlsruhe unter der Telefonnr. 0721 133-6151 oder per , einen Termin zur Ein­sicht­nahme zu verein­ba­ren. Darüber hinaus sind die Plangrund­la­gen zur Einze­l­än­de­rung des Flächen­nut­zungs­pla­nes 2030 im Internet hier einsehbar.

Beiträge zu der beabsich­tig­ten Einze­l­än­de­rung des Flä­chen­nut­zungs­pla­nes können während der Ausle­gungs­zeit bei der

Pla­nungs­stelle des NVK (Nach­bar­schafts­ver­band Karlsruhe, Lamm­straße 7, 76133 Karlsruhe

oder unter ) vorge­bracht werden.

 

 

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