Öffentliche Bekanntmachungen 2024
Öffentlichen Bekanntmachungen des Jahres 2024 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe.
August/September 2024
Einzeländerungsverfahren:
Erfolgreich abgeschlossen
Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat nachfolgende von der Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbands beschlossene Einzeländerungen des Flächennutzungsplans 2030 gemäß § 6 Baugesetzbuch genehmigt:
"Photovoltaik-Freiflächenanlage Hagbruch" in Ettlingen
"Biogasanlage Eiswiese" in Ettlingen
"Am Talberg" in Karlsbad-Spielberg
"Mischgebiet Schnellermühle" in Pfinztal-Berghausen
"Haus der Gesundheit" in Stutensee-Friedrichstal
Genehmigung von Einzeländerungen des Flächennutzungsplanes 2030
Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat nachfolgende von der Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbands beschlossene Einzeländerungen des Flächennutzungsplans 2030 gemäß § 6 Baugesetzbuch genehmigt:
ET-VE-E001 "Photovoltaik-Freiflächenanlage Hagbruch" in Ettlingen (Landwirtschaft in Fläche für Ver- und Entsorgung - Sonne) Beschluss vom 13. November 2023, genehmigt am 5. August 2024
ET-VE-E002 "Biogasanlage Eiswiese" in Ettlingen (Grünfläche in Fläche für Ver- und Entsorgung) Beschluss vom 15. April 2024, genehmigt am 24. September 2024
KB-S-E001 "Am Talberg" in Karlsbad-Spielberg (Erweiterung der Zweckbestimmung einer bestehenden Sonderbaufläche von "Erholung" in "Erholung, Pflege und Betreuung") Beschluss vom 13. November 2023, genehmigt am 6. August 2024
LH-Nußbaumhecken in Linkenheim-Hochstetten
Beschluss vom 15. April 2024, genehmigt am 15. August 2024
PF-M-E001 "Mischgebiet Schnellermühle" in Pfinztal-Berghausen (gewerbliche Baufläche in gemischte Baufläche) Beschluss vom 15. April 2024, genehmigt am 12. August 2024
ST-W-E001 "Haus der Gesundheit" in Stutensee-Friedrichstal (Landwirtschaft in Wohnbaufläche) Beschluss vom 15. April 2024, genehmigt am 13. August 2024
Durch diese Bekanntmachung werden die Einzeländerungen des Flächennutzungsplanes wirksam. Die Pläne, die Begründungen und die zusammenfassenden Erklärungen können während der Dienststunden, 8:30 bis 15:30 Uhr hier eingesehen werden:
15. Juli bis 23. August 2024
Einzeländerungsverfahren:
Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch können Sie den Planentwurf, die Begründung und den Umweltbericht zu folgender Einzeländerung des Flächennutzungsplans 2030 einsehen. Innerhalb eines Monats haben Sie die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Weitere Informationen finden Sie im Bekanntmachungstext:
"Photovoltaik-Freiflächenanlage Hamberg" in Karlsbad-Spielberg
Veröffentlichung des Entwurfs der Einzeländerung des Flächennutzungsplanes 2030 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe hat in ihrer Sitzung am 15. April 2024 die Veröffentlichung des Entwurfs der neuen Darstellungen des Flächennutzungsplanes nach BauGB für folgende Bereiche beschlossen:
KB-VE-E001 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Hamberg“ in Karlsbad- Spielberg 744 KB (PDF) (Landwirtschaft in Fläche für Ver- und Entsorgung Zweckbestimmung Sonne)
Die Einzeländerung wird mit Umweltbericht mit den Aussagen zu den Schutzgütern Mensch/Gesundheit, Boden und Fläche, Wasser, Klima/Lufthygiene, Tier/Pflanzen/ biologische Vielfalt, Landschaftsbild und Kultur/Sachgüter sowie relevanten Stellungnahmen zu diesen Belangen, gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in der Zeit vom 15. Juli 2024 bis einschließlich 23. August 2024 hier veröffentlicht.
Zusätzlich liegen die Planunterlagen im vorgenannten Zeitraum während der Dienststunden, montags bis freitags von 8:30 bis 15:30 Uhr bei der Planungsstelle des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe, Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe, 2. OG Zimmer 245 (Offenlageraum), zur Einsicht aus. Darüber hinaus sind die Plangrundlagen auch in der betroffenen Verwaltung in Karlsbad ausgelegt.
Stellungnahmen zu der beabsichtigten Einzeländerung des Flächennutzungsplanes können während der Veröffentlichungsfrist bei der Planungsstelle des NVK
Nachbarschaftsverband Karlsruhe, Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe
oder unter
info@nachbarschaftsverband-karlsruhe.de
vorgebracht werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderungen des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
15. Juli bis 23. August 2024
Einzeländerungsverfahren:
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch werden Sie frühzeitig über Planungsziele, mögliche Alternativen und die voraussichtlichen Auswirkungen zu folgenden Einzeländerungen des Flächennutzungsplans 2030 informiert. Innerhalb eines Monats haben Sie die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Weitere Informationen finden Sie im Bekanntmachungstext:
"Am Windeck" in Marxzell-Burbach
"Südlich Eggensteiner Straße" in Stutensee-Blankenloch
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu Einzeländerungen des Flächennutzungsplanes 2030 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe
Folgende Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan 2030 sind vorgesehen:
MA-S-E001 „Am Windeck“ in Marxzell-Burbach 510 KB (PDF) (Gewerbliche Baufläche in Sonderbaufläche "Soziale Einrichtung, Sport, Veranstaltung")
ST-W-E002 „Südlich Eggensteiner Straße“ in Stutensee-Blankenloch 530 KB (PDF) (Landwirtschaft in Wohnbaufläche)
Zur frühzeitigen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und ihrer voraussichtlichen Auswirkungen gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) können die Unterlagen in der Zeit vom 15. Juli 2024 bis einschließlich 23. August 2024 während der Dienststunden, montags bis freitags von 8:30 bis 15:30 Uhr bei der Planungsstelle des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe, Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe, 2. OG Zimmer 245 (Offenlageraum), eingesehen und bei Bedarf erörtert werden. Darüber hinaus sind die Plangrundlagen auch in den betroffenen Verwaltungen in Marxzell und Stutensee ausgelegt.
Beiträge zu den beabsichtigten Einzeländerungen des Flächennutzungsplanes können während der Auslegungszeit bei der Planungsstelle des NVK:
Nachbarschaftsverband Karlsruhe, Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe
oder unter
info@nachbarschaftsverband-karlsruhe.de
vorgebracht werden.