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Öffentliche Bekanntmachungen

Wir informieren Sie über wichtige Verfahren und Entscheidungen zur vorbereitenden Bauleitplanung in unseren elf Mitgliedsgemeinden – etwa über Änderungen des Flächennutzungsplans, Öffentlichkeitsbeteiligungen, das Inkrafttreten neuer Pläne und wichtige Fristen.

Darstellung eines Megafons

 

19. Mai 2025

Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe:

Einladung zur öffentlichen Sitzung

am                  Montag, den 19. Mai 2025 um 15.00 Uhr,

findet              im Bürgersaal des Karlsruher Rathauses

eine öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe mit folgender Tagesordnung statt:

TOP 1    Einzeländerung Flächennutzungsplan 2030
KA-LW-E002 „Herausnahme Kleintierzuchtanlage“ in Karlsruhe- 
Stupferich
(Grünfläche mit der Zweckbestimmung Vereinssonderfläche in Fläche für Landwirtschaft)
Aufstellungsbeschluss für eine neue Darstellung des Flächennutzungs-planes (Einzeländerung) nach § 2 BauGB sowie Beschluss der Veröffent-lichung in den Badischen Neuesten Nachrichten sowie im Internet und die öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB

TOP 2    Einzeländerung Flächennutzungsplan 2030
ET-FfG-E001 „Feuerwehrhaus mit DRK-Rettungswache“ 
ET-W-E001 „Wohnbebauung Moosbronner Straße“
ET-S-E001 „Sonderbaufläche Hinter den Gärten I“ in Ettlingen-Schöllbronn

Abschließender Beschluss für eine neue Darstellung des Flächennut-zungsplanes (Einzeländerung)

TOP 3    Einzeländerung Flächennutzungsplan 2030
ST-W-E002 „Südlich Eggensteiner Straße“ (Landwirtschaft in Wohnbaufläche) Stutensee-Blankenloch
Abschließender Beschluss für eine neue Darstellung des Flächennutzungsplanes (Einzeländerung)

TOP 4    Flächennutzungsplan 2030 - erste Aktualisierung
Beschluss der anstehenden Berichtigungen nach § 13a BauGB

TOP 5    Erste Aktualisierung des Flächennutzungsplans 2030
Beschluss über die Neubekanntmachung

TOP 6    Teilfortschreibung Regionalplan Erneuerbare Energie – Solar
Zweite Anhörung - Stellungnahmen des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe

TOP 7    Teilfortschreibung Regionalplan Erneuerbare Energie – Wind
Zweite Anhörung - Stellungnahmen des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe

Zu den Unterlagen

Karlruhe, 25. April 2025 

Dr. Frank Mentrup

Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe, Vorsitzender des NVK

 

 

18. Januar 2025

Einzeländerungsverfahren:
Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Absatz 2 Bauge­setz­buch können Sie den Planentwurf, die Begründung und den Umweltbericht zu folgender Einzeländerung des Flächennutzungsplans 2030 einsehen. Innerhalb eines Monats haben Sie die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Weitere Informationen finden Sie im Bekanntmachungstext:

"Feuerwehr Schöllbronn" in Ettlingen-Schöllbronn

"Südlich Eggensteiner Straße“ in Stutensee-Blankenloch

Öffentliche Auslegung der Einzeländerungen des Flächennutzungsplanes 2030 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe hat in ihrer Sitzung am 15. April 2024 die öffentliche Auslegung der neuen Darstellungen des Flächennutzungsplanes nach BauGB für den folgenden Bereich beschlossen:

ET-Feuerwehr Schöllbronn in Ettlingen-Schöllbronn (Einzelblatt und Abwägungstabelle) 2,18 MB (PDF) (Sonderbaufläche in Gemeinbedarfsfläche und Wohnbaufläche sowie Wohnbaufläche in Sonderbaufläche)

Am 18. November 2024 hat die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe die öffentliche Auslegung der neuen Darstellungen des Flächennutzungsplanes nach BauGB für den folgenden Bereich beschlossen:

ST-W-E002 „Südlich Eggensteiner Straße“ in Stutensee-Blankenloch (Einzelblatt und Abwägungstabelle) 676 KB (PDF) (Landwirtschaft in Wohnbaufläche)

Die Einzeländerungen werden mit Umweltbericht mit den Aussagen zu den Schutzgütern Mensch/Gesundheit, Boden und Fläche, Wasser, Klima/Lufthygiene, Tier/Pflanzen/biologische Vielfalt, Landschaftsbild und Kultur/Sachgüter sowie relevanten Stellungnahmen zu diesen Belangen (Stellungnahmen der anerkannten Naturschutzverbände), gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 27. Januar 2025 bis einschließlich 28. Februar 2025 im Internet unter der folgenden Adresse www.nachbarschaftsverband-karlsruhe.de.de (laufende Einzeländerungen) veröffentlicht. Die Unterlagen sind im genannten Zeitraum auch während derDienststunden, montags bis freitags von 8:30 bis 15:30 Uhr, bei der Planungsstelle des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe, Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe, 2. OG Zimmer 245 (Offenlageraum), zur Einsicht ausgelegt. Darüber hinaus sind die Planunterlagen auch in den betroffenen Verwaltungen in Ettlingen und Stutensee ausgelegt. Stellungnahmen zu der beabsichtigten Einzeländerung des Flächennutzungsplanes können während der Auslegungsfrist bei der Planungsstelle des NVK

Nachbar­schafts­ver­ban­d ­Karls­ruhe, Kaise­r­al­lee 4, 76133 Karlsruhe

oder unter

vorge­bracht wer­den. Stellung­nah­men sollen elektro­nisch übermit­telt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Verspätet eingehende Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderungen des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben. Ergänzend wird darauf
hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 

 

18. Januar 2025

Einzeländerungsverfahren:
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch werden Sie frühzeitig über Planungsziele, mögliche Alternativen und die voraussichtlichen Auswirkungen zu folgenden Einzeländerungen des Flächennutzungsplans 2030 informiert. Innerhalb eines Monats haben Sie die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Weitere Informationen finden Sie im Bekanntmachungstext

"Herausnahme Kleintierzuchtanlage“ in Karlsruhe - Stupferich

Frühzei­tige Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung zu Ein­ze­l­än­de­run­gen des Flächen­nut­zungs­pla­nes 2030 des Nach­bar­schafts­ver­ban­des Karlsruhe

Folgende Änderungs­ver­fah­ren für den Flächen­nut­zungs­plan 2030 sind vorgesehen:

KA-LW-E002 „Herausnahme Kleintierzuchtanlage“ in Karlsruhe - Stupferich 460 KB (PDF) (Grünfläche mit der Zweckbestimmung Vereinssonderfläche in Fläche für Landwirtschaft)

Zur frühzeitigen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und ihrer voraussichtlichen Auswirkungen gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) werden die Unterlagen in der Zeit vom 27. Januar 2025 bis einschließlich 28. Februar 2025 im Internet unter der folgenden Adresse www.nachbarschaftsverband-karlsruhe.de (laufende Einzeländerungen) veröffentlicht. Die Unterlagen können im genann-ten Zeitraum auch während der Dienststunden, montags bis freitags von 8:30 bis 15:30 Uhr, bei der Planungsstelle des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe, Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe, 2. OG Zimmer 245 (Offenlageraum), eingesehen und bei Bedarf erörtert werden.

Beiträge zu den beabsich­tig­ten Einze­l­än­de­run­gen des Flä­chen­nut­zungs­pla­nes können während der Ausle­gungs­zeit bei der Pla­nungs­stelle des NVK:

Nach­bar­schafts­ver­band Karlsruhe, Kaise­r­al­lee 4, 76133 Karlsruhe

oder unter

­

vorge­bracht werden.

 

 

 

11. Januar 2025

Satzungsänderung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe:
 

Die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe hat die Satzungsänderung beschlossen.

Satzung zur Änderung der Satzung des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe

 

Aufgrund von § 3 Abs. 2 Nachbarschaftsverbandsgesetz (NVerbG) vom 09.07.1974 (GBl. 1974, 261), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.02.1994 (GBl. S. 92), i.V.m. §§ 5, 21 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in der Fassung vom 16.09.1974 (GBl. 1974, 408, ber. 1957 S. 460, ber. 1976 S. 408), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.04. 2023 (GBl. S. 137, 142), und § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO BW) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. 2000, 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2023 (GBl. S. 229, 231), hat die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe am 18.11.2024 folgende Satzung zur Änderung der Verbandssatzung vom 17.12.1975 (in Kraft seit 01.01.1976), zuletzt geändert am 30.03.2020 (Bek. vom 13.06.2020) beschlossen:

 

Artikel 1

§ 10 der Verbandssatzung wird wie folgt neu gefasst:

„§ 10 Öffentliche Bekanntmachungen

  1. Öffentliche Bekanntmachungen des Nachbarschaftsverbands erfolgen grundsätzlich durch Bereitstellung im Internet unter www.nachbarschaftsverband-karlsruhe.de. Als Tag der Bekanntmachung gilt der Tag der Bereitstellung im Internet. Der Tag der Bereitstellung ist anzugeben.
  2. Der Bekanntmachungswortlaut ist kostenlos während der Sprechzeiten an der Pforte im Rathaus am Marktplatz, Karl-Friedrich-Straße 10, 76133 Karlsruhe einsehbar und kann gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Verfügung gestellt werden. Ausdrucke der öffentlichen Bekanntmachung werden unter Angabe der Bezugsadresse gegen Kostenerstattung zugesandt.
  3. Soweit spezialgesetzliche Bestimmungen einer öffentlichen Bekanntmachung

im Internet entgegenstehen oder eine zusätzliche Bereitstellung im Internet vorsehen, erfolgt die Bekanntmachung durch Einrücken in die Badischen Neuesten Nachrichten. Als Tag der Bekanntmachung gilt der Erscheinungstag der Badischen Neuesten Nachrichten.

  1. Die Ziffern 1-3 gelten entsprechend für ortsübliche Bekanntmachungen oder Bekanntgaben.“

 

Artikel 2

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Ausgefertigt:

Karlsruhe, den 20.11.2024

Dr. Frank Mentrup, Verbandsvorsitzender

 

Hinweis gemäß § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg:


Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung dennoch als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

 

  1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die
    Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  2. wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber dem Nachbarschaftsverband Karlsruhe unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist.


Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nummer 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Kontakt

Nachbarschaftsverband Karlsruhe, Planungsstelle

Kaiserallee 4
76133 Karlsruhe

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