Öffentliche Bekanntmachungen
Wir informieren Sie über wichtige Verfahren und Entscheidungen zur vorbereitenden Bauleitplanung in unseren elf Mitgliedsgemeinden – etwa über Änderungen des Flächennutzungsplans, Öffentlichkeitsbeteiligungen, das Inkrafttreten neuer Pläne und wichtige Fristen.
19. Mai 2025
Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe:
Einladung zur öffentlichen Sitzung
am Montag, den 19. Mai 2025 um 15.00 Uhr,
findet im Bürgersaal des Karlsruher Rathauses
eine öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe mit folgender Tagesordnung statt:
TOP 1 Einzeländerung Flächennutzungsplan 2030
KA-LW-E002 „Herausnahme Kleintierzuchtanlage“ in Karlsruhe-
Stupferich (Grünfläche mit der Zweckbestimmung Vereinssonderfläche in Fläche für Landwirtschaft)
Aufstellungsbeschluss für eine neue Darstellung des Flächennutzungs-planes (Einzeländerung) nach § 2 BauGB sowie Beschluss der Veröffent-lichung in den Badischen Neuesten Nachrichten sowie im Internet und die öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB
TOP 2 Einzeländerung Flächennutzungsplan 2030
ET-FfG-E001 „Feuerwehrhaus mit DRK-Rettungswache“
ET-W-E001 „Wohnbebauung Moosbronner Straße“
ET-S-E001 „Sonderbaufläche Hinter den Gärten I“ in Ettlingen-Schöllbronn
Abschließender Beschluss für eine neue Darstellung des Flächennut-zungsplanes (Einzeländerung)
TOP 3 Einzeländerung Flächennutzungsplan 2030
ST-W-E002 „Südlich Eggensteiner Straße“ (Landwirtschaft in Wohnbaufläche) Stutensee-Blankenloch
Abschließender Beschluss für eine neue Darstellung des Flächennutzungsplanes (Einzeländerung)
TOP 4 Flächennutzungsplan 2030 - erste Aktualisierung
Beschluss der anstehenden Berichtigungen nach § 13a BauGB
TOP 5 Erste Aktualisierung des Flächennutzungsplans 2030
Beschluss über die Neubekanntmachung
TOP 6 Teilfortschreibung Regionalplan Erneuerbare Energie – Solar
Zweite Anhörung - Stellungnahmen des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe
TOP 7 Teilfortschreibung Regionalplan Erneuerbare Energie – Wind
Zweite Anhörung - Stellungnahmen des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe
Karlruhe, 25. April 2025
Dr. Frank Mentrup
Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe, Vorsitzender des NVK
18. Januar 2025
Einzeländerungsverfahren:
Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch können Sie den Planentwurf, die Begründung und den Umweltbericht zu folgender Einzeländerung des Flächennutzungsplans 2030 einsehen. Innerhalb eines Monats haben Sie die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Weitere Informationen finden Sie im Bekanntmachungstext:
Öffentliche Auslegung der Einzeländerungen des Flächennutzungsplanes 2030 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe hat in ihrer Sitzung am 15. April 2024 die öffentliche Auslegung der neuen Darstellungen des Flächennutzungsplanes nach BauGB für den folgenden Bereich beschlossen:
ET-Feuerwehr Schöllbronn in Ettlingen-Schöllbronn (Einzelblatt und Abwägungstabelle) 2,18 MB (PDF) (Sonderbaufläche in Gemeinbedarfsfläche und Wohnbaufläche sowie Wohnbaufläche in Sonderbaufläche)
Am 18. November 2024 hat die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe die öffentliche Auslegung der neuen Darstellungen des Flächennutzungsplanes nach BauGB für den folgenden Bereich beschlossen:
ST-W-E002 „Südlich Eggensteiner Straße“ in Stutensee-Blankenloch (Einzelblatt und Abwägungstabelle) 676 KB (PDF) (Landwirtschaft in Wohnbaufläche)
Die Einzeländerungen werden mit Umweltbericht mit den Aussagen zu den Schutzgütern Mensch/Gesundheit, Boden und Fläche, Wasser, Klima/Lufthygiene, Tier/Pflanzen/biologische Vielfalt, Landschaftsbild und Kultur/Sachgüter sowie relevanten Stellungnahmen zu diesen Belangen (Stellungnahmen der anerkannten Naturschutzverbände), gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 27. Januar 2025 bis einschließlich 28. Februar 2025 im Internet unter der folgenden Adresse www.nachbarschaftsverband-karlsruhe.de.de (laufende Einzeländerungen) veröffentlicht. Die Unterlagen sind im genannten Zeitraum auch während derDienststunden, montags bis freitags von 8:30 bis 15:30 Uhr, bei der Planungsstelle des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe, Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe, 2. OG Zimmer 245 (Offenlageraum), zur Einsicht ausgelegt. Darüber hinaus sind die Planunterlagen auch in den betroffenen Verwaltungen in Ettlingen und Stutensee ausgelegt. Stellungnahmen zu der beabsichtigten Einzeländerung des Flächennutzungsplanes können während der Auslegungsfrist bei der Planungsstelle des NVK
Nachbarschaftsverband Karlsruhe, Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe
oder unter
info@nachbarschaftsverband-karlsruhe.de
vorgebracht werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Verspätet eingehende Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderungen des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben. Ergänzend wird darauf
hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
18. Januar 2025
Einzeländerungsverfahren:
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch werden Sie frühzeitig über Planungsziele, mögliche Alternativen und die voraussichtlichen Auswirkungen zu folgenden Einzeländerungen des Flächennutzungsplans 2030 informiert. Innerhalb eines Monats haben Sie die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Weitere Informationen finden Sie im Bekanntmachungstext
"Herausnahme Kleintierzuchtanlage“ in Karlsruhe - Stupferich
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu Einzeländerungen des Flächennutzungsplanes 2030 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe
Folgende Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan 2030 sind vorgesehen:
KA-LW-E002 „Herausnahme Kleintierzuchtanlage“ in Karlsruhe - Stupferich 460 KB (PDF) (Grünfläche mit der Zweckbestimmung Vereinssonderfläche in Fläche für Landwirtschaft)
Zur frühzeitigen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und ihrer voraussichtlichen Auswirkungen gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) werden die Unterlagen in der Zeit vom 27. Januar 2025 bis einschließlich 28. Februar 2025 im Internet unter der folgenden Adresse www.nachbarschaftsverband-karlsruhe.de (laufende Einzeländerungen) veröffentlicht. Die Unterlagen können im genann-ten Zeitraum auch während der Dienststunden, montags bis freitags von 8:30 bis 15:30 Uhr, bei der Planungsstelle des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe, Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe, 2. OG Zimmer 245 (Offenlageraum), eingesehen und bei Bedarf erörtert werden.
Beiträge zu den beabsichtigten Einzeländerungen des Flächennutzungsplanes können während der Auslegungszeit bei der Planungsstelle des NVK:
Nachbarschaftsverband Karlsruhe, Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe
oder unter
info@nachbarschaftsverband-karlsruhe.de
vorgebracht werden.
11. Januar 2025
Satzungsänderung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe:
Die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe hat die Satzungsänderung beschlossen.
Satzung zur Änderung der Satzung des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe
Aufgrund von § 3 Abs. 2 Nachbarschaftsverbandsgesetz (NVerbG) vom 09.07.1974 (GBl. 1974, 261), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.02.1994 (GBl. S. 92), i.V.m. §§ 5, 21 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in der Fassung vom 16.09.1974 (GBl. 1974, 408, ber. 1957 S. 460, ber. 1976 S. 408), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.04. 2023 (GBl. S. 137, 142), und § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO BW) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. 2000, 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2023 (GBl. S. 229, 231), hat die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe am 18.11.2024 folgende Satzung zur Änderung der Verbandssatzung vom 17.12.1975 (in Kraft seit 01.01.1976), zuletzt geändert am 30.03.2020 (Bek. vom 13.06.2020) beschlossen:
Artikel 1
§ 10 der Verbandssatzung wird wie folgt neu gefasst:
„§ 10 Öffentliche Bekanntmachungen
- Öffentliche Bekanntmachungen des Nachbarschaftsverbands erfolgen grundsätzlich durch Bereitstellung im Internet unter www.nachbarschaftsverband-karlsruhe.de. Als Tag der Bekanntmachung gilt der Tag der Bereitstellung im Internet. Der Tag der Bereitstellung ist anzugeben.
- Der Bekanntmachungswortlaut ist kostenlos während der Sprechzeiten an der Pforte im Rathaus am Marktplatz, Karl-Friedrich-Straße 10, 76133 Karlsruhe einsehbar und kann gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Verfügung gestellt werden. Ausdrucke der öffentlichen Bekanntmachung werden unter Angabe der Bezugsadresse gegen Kostenerstattung zugesandt.
- Soweit spezialgesetzliche Bestimmungen einer öffentlichen Bekanntmachung
im Internet entgegenstehen oder eine zusätzliche Bereitstellung im Internet vorsehen, erfolgt die Bekanntmachung durch Einrücken in die Badischen Neuesten Nachrichten. Als Tag der Bekanntmachung gilt der Erscheinungstag der Badischen Neuesten Nachrichten.
- Die Ziffern 1-3 gelten entsprechend für ortsübliche Bekanntmachungen oder Bekanntgaben.“
Artikel 2
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Ausgefertigt:
Karlsruhe, den 20.11.2024
Dr. Frank Mentrup, Verbandsvorsitzender
Hinweis gemäß § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung dennoch als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
- die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die
Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, - wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber dem Nachbarschaftsverband Karlsruhe unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nummer 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.